Kurz-Antwort: Grillen am Balkon ist in Österreich und Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange Mietvertrag oder Hausordnung es nicht verbieten und der Rauch nicht in die Nachbarwohnungen zieht. Am sichersten ist ein Elektrogrill (raucht kaum, fast überall erlaubt), ein kleiner Gasgrill ist die zweitbeste Wahl. Holzkohle nur, wenn die Hausordnung sie nicht ausdrücklich verbietet und die Nachbarn mitspielen.
Inhaltsverzeichnis
Ist Grillen am Balkon erlaubt?
Meistens ja, aber mit Bedingungen. Ein allgemeines gesetzliches Grillverbot für Balkone gibt es weder in Österreich noch in Deutschland. Was im eigenen Haus gilt, steht in zwei Papieren: im Mietvertrag und in der Hausordnung. Da sollte man reinschauen, bevor man einen Grill kauft. Klingt banal, erspart aber den meisten Ärger.
Wichtig vorweg: Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern eine Zusammenfassung dessen, was Mieterorganisationen und Verbraucherseiten schreiben. Im Streitfall helfen in Österreich die Mietervereinigung oder die Arbeiterkammer, in Deutschland der örtliche Mieterverein.
Österreich: Mietwohnung
Laut Mietervereinigung Österreichs erlaubt das Gesetz das Grillen auf Balkon, Terrasse und im Garten grundsätzlich. Die Grenze zieht § 364 Abs. 2 ABGB: Rauch und Geruch, die das ortsübliche Maß überschreiten und die Nutzung der Nachbarwohnung wesentlich beeinträchtigen, muss niemand hinnehmen. Gelegentliches Grillen mit einem normalen Grill gilt als ortsüblich. Wer dauernd die Nachbarn einräuchert, riskiert eine Unterlassungsklage.
Mietvertrag und Hausordnung können das Grillen einschränken (etwa auf bestimmte Zeiten oder Plätze) oder ganz verbieten. Wer sich wiederholt nicht daran hält, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung, darauf weisen sowohl die Mietervereinigung als auch der Mieterschutzverband hin. Dazu kommen die Ruhezeiten (in der Regel 22–6 Uhr) und die Landesgesetze zu Feuerpolizei und Luftreinhaltung, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Umgekehrt gilt: Wer selbst vom Grillrauch der Nachbarn ständig belästigt wird, kann sich an den Vermieter wenden, unter Umständen ist sogar eine Mietzinsminderung drin.
Österreich: Eigentumswohnung
Auch als Eigentümer ist man nicht völlig frei. Die Hausordnung beschließt die Mehrheit der Wohnungseigentümer, das ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt (§ 28 Abs. 1 Z 7 WEG, Erlassung und Änderung der Hausordnung). Verbietet die Hausordnung Holzkohle am Balkon, gilt das für alle Eigentümer. Das Nachbarrecht nach § 364 ABGB gilt sowieso. Bei grob rücksichtslosem Verhalten kann die Gemeinschaft laut Mietervereinigung im Extremfall sogar auf Ausschluss klagen. So weit kommt es beim Grillen praktisch nie, aber Rücksicht ist auch im Eigentum Pflicht.
Deutschland
Der Deutsche Mieterbund fasst es knapp zusammen: Grillen auf dem Balkon ist erlaubt, ein ausdrückliches Grillverbot im Mietvertrag gilt aber. Und auch ohne Verbot ist Grillen nicht zulässig, wenn der Rauch in benachbarte Wohnungen zieht. Wer ein vertragliches Verbot ignoriert, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung (LG Essen, 10 S 438/01).
Wie oft gegrillt werden darf, ist nirgends einheitlich geregelt. Es gibt nur einzelne Gerichtsentscheidungen, die Stiftung Warentest zusammengestellt hat, und die gehen weit auseinander:
- AG Bonn (6 C 545/96): einmal im Monat von April bis September, wenn die Nachbarn 48 Stunden vorher Bescheid bekommen.
- LG Stuttgart (10 T 359/96): dreimal im Jahr auf der Terrasse gilt unter Wohnungseigentümern als noch zumutbar.
- AG Westerstede (22 C 614/09): zehn Grillabende zwischen Mai und September, aufgeteilt auf alle Parteien im Haus.
Das sind Einzelfälle mit ihren eigenen Umständen, keine allgemeinen Regeln. Den Duft von gegrilltem Fleisch müssen Nachbarn hinnehmen, dicke Rauchschwaden im Schlafzimmer nicht. Viele Hausordnungen verbieten übrigens ausdrücklich Holzkohle auf dem Balkon, nicht aber das Grillen an sich. So steht es auch in der Muster-Hausordnung auf der Seite des Mieterbunds: „Das Grillen mit Holzkohle ist auf den Balkonen grundsätzlich nicht gestattet.“
Welcher Grill passt auf den Balkon?
Der Knackpunkt ist fast immer der Rauch. Je weniger der Grill qualmt, desto weniger Ärger. Die Grilltypen im Überblick:
| Grilltyp | Rauch | Erlaubt meistens? | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Elektrogrill | kaum, nur vom Grillgut | ja, fast immer | erste Wahl für den Balkon |
| Gasgrill (Tisch oder klein) | wenig, nur vom Grillgut | meistens, wenn Grillen nicht ganz verboten ist | gute Wahl, Gasflasche richtig lagern |
| Holzkohle-Tischgrill mit Lüfter (z. B. LotusGrill) | wenig, laut Hersteller raucharm | nur wenn Holzkohle nicht verboten ist | der Kompromiss für Holzkohle-Fans |
| Kleiner Holzkohle-Kugelgrill | beim Anheizen deutlich | nur wenn Holzkohle nicht verboten ist | nur mit viel Platz und toleranten Nachbarn |
| Großer Holzkohlegrill, Smoker, Kamado | viel, über Stunden | selten sinnvoll | gehört in den Garten |
| Einweggrill | viel | wie Holzkohle | nein, steht zu niedrig und wird zu heiß am Boden |
Elektrogriller am Balkon: die sichere Wahl
Auf einer Holzkohle-Seite klingt das vielleicht seltsam, aber für den Balkon ist der Elektrogrill die vernünftigste Lösung. Kein offenes Feuer, keine Gasflasche, kaum Rauch. Raucht es trotzdem, liegt es am Fett, das auf das Heizelement tropft, nicht am Grill.
Die Stiftung Warentest hat 2025 neun Elektrogrills für Balkon und Terrasse geprüft. Die guten Modelle kosteten 140 bis 799 Euro. Interessant für kleine Balkone: Tischgeräte schnitten nicht schlechter ab als Standgrills. Einige Geräte heizten allerdings ungleichmäßig, sodass manche Würstel blass blieben und andere verkohlten. Die genauen Noten stehen hinter der Bezahlschranke.
Darauf sollte man achten:
- Deckel: Ohne Deckel wird ein Elektrogrill selten richtig heiß. Mit Deckel kann man sogar indirekt garen.
- Leistung: Die getesteten Geräte hatten 1.700 bis 3.000 Watt. Unter 2.000 Watt wird es für Steaks knapp.
- Steckdose: Eine Außensteckdose mit FI-Schutzschalter ist ideal. Billige Verlängerungskabel und Mehrfachstecker sind bei über 2.000 Watt keine gute Idee.
- Reinigung: Herausnehmbare Fettschale und Rost, der in die Spüle passt.
Diesen würde ich mir ansehen: den Weber Lumin Compact mit 2,2 kW, Deckel und 43 x 28 cm Grillfläche, um 300–360 Euro (Stand November 2026). Das reicht für zwei bis vier Personen. Ein günstigeres Gerät steht im Test zum SUNTEC Elektrogrill.
Gasgrill am Balkon
Ein kleiner Gasgrill raucht kaum mehr als ein Elektrogrill, wird aber heißer und braucht keine Steckdose. Für den Balkon reicht ein Tischgerät mit einem Brenner. Diesen würde ich mir ansehen: den Weber Q 1200N, ein Brenner mit 2,94 kW, Gusseisenrost und Deckelthermometer, um 250–330 Euro (Stand November 2026). Der Vorgänger steht im Weber Q1000 Test.
Zur Sicherheit:
- Die Gasflasche gehört nicht in den Keller, ins Stiegenhaus oder auf den Dachboden. Propan ist schwerer als Luft und sammelt sich unten. In Wien schreibt das Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetz das für Stiegen, Gänge und Dachböden ausdrücklich vor.
- Flasche immer aufrecht stellen, vor Sonne schützen.
- Nach jedem Flaschenwechsel die Anschlüsse mit Seifenwasser abpinseln (bilden sich Blasen, ist etwas undicht).
- Schlauch regelmäßig auf Risse prüfen und spröde Schläuche tauschen.
Ob Gas oder Kohle grundsätzlich besser passt, steht ausführlich unter Holzkohlegrill oder Gasgrill.
Holzkohlegrill am Balkon: Wenn, dann so
Verbieten Mietvertrag und Hausordnung Holzkohle nicht, darf man auch mit Kohle grillen. Der Rauch entsteht vor allem beim Anheizen, solange die Kohle noch nicht durchgeglüht ist. Genau da muss man ansetzen.
- Kleiner Grill: Ein Tischgrill mit Lüfter wie der LotusGrill braucht nur wenig Kohle und ist nach wenigen Minuten bereit. Der Classic kostet um 180 Euro (Stand November 2026). Ein kleiner Kugelgrill wie der Weber Smokey Joe geht auch, raucht beim Anheizen aber mehr. Weitere kleine Grills unter Minigrill.
- Gute Kohle: Grobe Buchenholzkohle mit wenig Staub qualmt weniger. Keine Instant-Kohle (riecht chemisch). Tipps unter die beste Grillkohle.
- Richtig anzünden: Kleiner Anzündkamin, feste Anzündwürfel, niemals Spiritus. Grillgut erst drauf, wenn die Kohle grau ist und nicht mehr qualmt. Wie das geht, steht unter Grill anzünden.
- Fett weg von der Glut: Bauchspeck und Mariniertes in eine Grillschale legen. Tropfendes Fett macht den meisten Rauch.
- Brandschutz: Feuerfeste Unterlage auf Holzböden, Abstand zu Markise, Sichtschutz aus Bambus und Pflanzen. Ein Kübel Sand oder Wasser in Reichweite.
- Asche: Komplett auskühlen lassen (am besten über Nacht), dann in einem Metalleimer entsorgen. Nicht in den Restmüll, solange sie noch warm ist.
Für jeden Holzkohlegrill gilt: niemals in einer geschlossenen Loggia oder im Wintergarten grillen und den Grill zum Auskühlen nicht in die Wohnung holen. Glühende Kohle bildet Kohlenmonoxid, und das riecht man nicht. Einen Überblick über alle Holzkohlegrills gibt es unter Holzkohlegrill: Kaufberatung und Arten.
Mit den Nachbarn grillen, nicht gegen sie
Der meiste Ärger beim Balkongrillen hat weniger mit Paragrafen zu tun als mit Rauch und Lärm um 23 Uhr. Was hilft: vorher kurz Bescheid sagen, wenn größer gegrillt wird, auf die Windrichtung achten, die Fenster der Nachbarn im Blick haben und spätestens um 22 Uhr leiser werden. Hat der Nachbar oben die Wäsche draußen, wartet man halt eine Stunde. Ein Würstel als Friedensangebot hat auch noch nie geschadet.
Häufige Fragen
Ist Grillen am Balkon erlaubt?
Grundsätzlich ja, in Österreich wie in Deutschland. Verbieten können es Mietvertrag und Hausordnung, und der Rauch darf nicht in die Nachbarwohnungen ziehen. Also vor dem Grillkauf in beide Dokumente schauen.
Welcher Grill ist für den Balkon am besten?
Ein Elektrogrill mit Deckel und mindestens 2.000 Watt. Er raucht kaum, ist fast überall erlaubt und braucht nur eine Steckdose. Ein kleiner Gasgrill ist die zweitbeste Wahl.
Darf ich mit Holzkohle am Balkon grillen?
Nur wenn Mietvertrag und Hausordnung Holzkohle nicht ausdrücklich verbieten (viele tun das). Auch dann darf der Rauch die Nachbarn nicht wesentlich stören. Ein kleiner Tischgrill mit Lüfter und gut durchgeglühte Kohle helfen.
Ist ein Elektrogrill am Balkon immer erlaubt?
Meistens, aber nicht automatisch. Verbietet die Hausordnung nur Holzkohle, ist der Elektrogrill in der Regel kein Problem. Verbietet der Mietvertrag das Grillen allgemein, kann das auch den Elektrogrill betreffen. Im Zweifel bei der Hausverwaltung nachfragen.
Wie oft darf man am Balkon grillen?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Deutsche Gerichte haben in Einzelfällen alles von dreimal im Jahr bis einmal im Monat in der Saison für zumutbar gehalten. In Österreich kommt es darauf an, ob die Belästigung das ortsübliche Maß überschreitet. Wer Rücksicht nimmt, hat selten Probleme.
Darf die Gasflasche auf dem Balkon stehen?
Zum Grillen ja, aufrecht und vor Sonne geschützt. Lagern sollte man sie nie im Keller, Stiegenhaus oder auf dem Dachboden, weil Propan schwerer als Luft ist und sich unten sammelt. Was im eigenen Haus genau gilt, steht oft in der Hausordnung.